Für Schulen
Digitalisierung für Schulen: Orientierung in vier Bereichen
Eine Schule arbeitet digital in vier Bereichen: öffentlich, mit der Schulgemeinschaft, im Unterricht und in der Verwaltung. Über vieles entscheiden Land und Schulträger, nicht die Schule allein. Diese Seite ordnet für Schulträger und Schulleitungen ein, wer worüber entscheidet, was vor einer Einführung zu klären ist – und wo unsere Produktfamilie ansetzt. Den Stand der einzelnen Produkte zeigt die Seite der Produktfamilie.
- Schulwebsiteöffentlicher Auftritt der Schule
- Schulportalgeschützter Bereich
- Schulplattformgemeinsame Grundlage
Orientierung
Vier Bereiche der digitalen Schule – und wo wir ansetzen
Wählen Sie einen Bereich: Welche Inhalte und Daten gehören dazu, worauf ist zu achten – und was davon betrifft unsere Produkte? Wer welche Systeme bereitstellt, ist je Land und Schulträger verschieden; viele Länder stellen Schulen eigene Lösungen bereit, etwa Lernplattformen.
Öffentlich
Was jede Person ohne Anmeldung sehen darf: der Auftritt der Schule nach außen. Hier setzt die Schulwebsite an.
Typische Inhalte und Daten
- Schulprofil, Aktuelles, Termine
- Kontakt, Anfahrt, Impressum
- Informationen für künftige Schülerinnen, Schüler und Eltern
Worauf zu achten ist
- Personenbezogene Inhalte (z. B. Fotos und Namen von Schülerinnen und Schülern) nur mit geklärter Grundlage veröffentlichen
- Extern nachgeladene Inhalte (z. B. Videos) bewusst einbinden
- Barrierefreiheit: Vorgaben je nach Landesrecht
Hängt zusammen mit
Alle Bereiche als Text
- Öffentlich – Was jede Person ohne Anmeldung sehen darf: der Auftritt der Schule nach außen. Hier setzt die Schulwebsite an. Maßnahmen: Schulprofil, Aktuelles, Termine; Kontakt, Anfahrt, Impressum; Informationen für künftige Schülerinnen, Schüler und Eltern. Risiken: Personenbezogene Inhalte (z. B. Fotos und Namen von Schülerinnen und Schülern) nur mit geklärter Grundlage veröffentlichen; Extern nachgeladene Inhalte (z. B. Videos) bewusst einbinden; Barrierefreiheit: Vorgaben je nach Landesrecht.
- Schulgemeinschaft – Informationen, die nicht öffentlich sein sollen, aber die ganze Schulgemeinschaft oder einzelne Gruppen betreffen. Hier setzt das Schulportal an. Maßnahmen: interne Mitteilungen und Dokumente; Inhalte nur für bestimmte Gruppen; Zugänge für Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler. Risiken: Wer bekommt ein Konto, wer entzieht es beim Schulwechsel?; Rollen statt Einzelfreigaben; Abgrenzung zu bereits genutzten Landes- oder Trägerlösungen.
- Unterricht – Lernplattformen, Office- und Kommunikationswerkzeuge im Unterricht. Die Kultusministerkonferenz empfiehlt, über eine Lernplattform nicht an der einzelnen Schule zu entscheiden, sondern möglichst beim Schulträger, idealerweise auf Landesebene. Hier entwickeln wir kein eigenes Produkt; heute bieten wir Schulungen und Kurse für vorhandene Lernplattformen an. Maßnahmen: Kurse, Aufgaben und Materialien; Zusammenarbeit in Klassen und Kursen; Lernstände – schutzbedürftig. Risiken: Vorgaben von Land und Schulträger zur Werkzeugwahl; Datenschutzbewertung je eingesetztem Dienst; Lehrkräfte brauchen Zeit und Schulung.
- Verwaltung – Schülerdaten, Stundenplan, Zeugnisse – die Verwaltung arbeitet mit eigenen Fachsystemen, die auch der Berichterstattung an Schulträger und Schulaufsicht dienen. Daran setzen unsere Produkte bewusst nicht an. Ein Gedanke trägt aber hinüber: Stammdaten wie Anschrift und Zuständigkeiten nur einmal pflegen. Maßnahmen: Schülerstammdaten, Leistungsdaten, Zeugnisse; Stundenplan und Vertretung; Schulträger- und Aufsichtsangaben. Risiken: Hoch schutzbedürftige Daten, teils Gesundheitsdaten (z. B. Atteste); Systemwahl mit Land bzw. Schulträger abstimmen; Keine Vermischung mit öffentlichem Auftritt; Zuständigkeiten Schule – Schulträger – Land klären.
Wer entscheidet was
Land, Schulträger, Schulleitung: wer worüber entscheidet
Die genaue Aufteilung regeln die Schulgesetze der Länder, Einzelheiten unterscheiden sich. Eine gemeinsame Orientierung geben die Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ (2016) und ihre Ergänzung „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ (2021) der Kultusministerkonferenz.
Schulträger
Bei öffentlichen Schulen etwa eine Gemeinde, eine Stadt oder ein Landkreis. Der Schulträger trägt die Sachkosten der Schule; nach der KMK-Strategie gehört die IT-Ausstattung dazu – von der Verkabelung über Präsentationstechnik bis zur Software. Welche Aufwendungen im Einzelnen zählen, ergibt sich aus dem Schulrecht des jeweiligen Landes.
Land
Kultusministerium und Schulaufsicht setzen den pädagogischen Rahmen; die Schulaufsicht unterstützt Schulleitungen beim digitalen Wandel. Viele Länder stellen zentrale Lösungen bereit, etwa Lernplattformen oder Schulclouds. Für Cloud-Angebote für Schulen empfiehlt die KMK, die Datenschutzbeauftragten der Länder schon in der Konzeption einzubeziehen.
Schulleitung
Steuert die digitale Schulentwicklung – nach der KMK-Empfehlung „in Abstimmung mit den Schulträgern“. Dazu gehören das Medienkonzept, in dem die Schule die Grundlagen für den pädagogischen Einsatz digitaler Medien festhält, und die Sensibilisierung für Datensicherheit und Datenschutz.
Für Schulträger und Schulleitung
Bevor ein neues System an die Schule kommt
Fünf Fragen, die vor jeder Einführung geklärt sein sollten – ob Website, Portal oder Lernplattform. Sie folgen den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz.
Gibt es schon eine Lösung von Land oder Schulträger?
Eigenständige Einzellösungen beeinträchtigen nach der KMK-Strategie Kompatibilität und Wirtschaftlichkeit. Bevor eine Schule selbst etwas einführt, lohnt der Blick, was Land und Schulträger bereitstellen oder planen.
Wer trägt Betrieb und Kosten auf Dauer?
Zur Anschaffung kommen laufende Kosten: Betrieb, Lizenzen, regelmäßige Erneuerung von Geräten. Die Sachkosten trägt in der Regel der Schulträger – deshalb gehört er von Anfang an an den Tisch.
Wer hilft, wenn etwas nicht funktioniert?
Die KMK beschreibt ein Betriebskonzept mit abgestuftem Support (First-, Second- und gegebenenfalls Third-Level) und Ansprechpersonen an der Schule, die eine qualifizierte Fehlermeldung abgeben und einfache Maßnahmen selbst erledigen können.
Datenschutz von Anfang an einplanen
Für die Einführung einer Lernplattform empfiehlt die KMK, Datenschutzkonzept, Verfahrensbeschreibung und gegebenenfalls Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung von Beginn an mit Personalrat und zuständigen Datenschutzbeauftragten zu erarbeiten. Wir halten das für jedes System mit Schülerdaten für sinnvoll. Die rechtliche Bewertung treffen die zuständigen Stellen – rechtlich beraten wir dazu nicht.
Passt es zum Medienkonzept der Schule?
Im Medienkonzept bzw. Medienentwicklungsplan legt die Schule fest, wofür sie digitale Medien pädagogisch einsetzt. Ein neues System sollte dort seinen Platz haben – nicht umgekehrt.
ENTDECKE/school
Die Produktfamilie für Schulen
Für die Bereiche „öffentlich“ und „Schulgemeinschaft“ entsteht ENTDECKE/school. Was die einzelnen Produkte leisten sollen und welche Fragen offen sind, steht auf der Seite der Produktfamilie.
Schulwebsite
Der öffentliche Auftritt der Schule.
Schulportal
Der geschützte Bereich für Schulgemeinschaft und Verwaltung.
Schulplattform
Das gemeinsame Dach für Schulwebsite und Schulportal.
Heute verfügbar
Was Schulen heute schon bei uns finden
Microsoft-365-Schulungen
Kurse zu Outlook, Teams, Word, Excel und weiteren Anwendungen – auch für Lehrkräfte und Verwaltung.
Kurse für die eigene Lernplattform
IT-Schulungen zu Microsoft 365 und Office als SCORM- oder xAPI-Paket für Lernplattformen wie Moodle oder ILIAS – das Format stimmen wir je Kurs mit Ihnen ab.
Schulung für Ihr Kollegium
Eine Schulung nur für Ihr Team – an Ihren Beispielen, an Ihrem Standort.
Häufige Fragen
Wie weit sind die Produkte – und können wir uns vormerken lassen?
Den Stand der einzelnen Produkte finden Sie auf der Seite der Produktfamilie ENTDECKE/school. Wenn Sie als Schule oder Schulträger Interesse haben, nehmen Sie gern Kontakt auf – wir melden uns, sobald es Neuigkeiten gibt.
Ersetzt die Produktfamilie unsere Lernplattform oder Schulverwaltung?
Nein. Schulwebsite und Schulportal setzen beim öffentlichen Auftritt und beim geschützten Bereich der Schulgemeinschaft an. Lernplattformen werden vielerorts von Land oder Schulträger bereitgestellt, die Verwaltung arbeitet mit eigenen Fachsystemen; dafür entwickeln wir kein eigenes Produkt.
Beraten Sie uns zum Datenschutz an unserer Schule?
Rechtlich nicht. Ob und wie ein System an Ihrer Schule eingesetzt werden darf, bewerten die zuständigen Stellen – je nach Land etwa die Schulaufsicht und die für Ihre Schule zuständigen Datenschutzbeauftragten. Für die Schulwebsite sind datenschutzfreundliche Voreinstellungen vorgesehen; dass damit alle Vorgaben erfüllt sind, sagen wir nicht zu.
Sie sind Schule oder Schulträger?
Erzählen Sie uns, was Sie für Ihren digitalen Auftritt brauchen. Ihre Rückmeldung fließt in die Entwicklung ein. Telefon 07131-618726-0.