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Für Schulen

Schulwebsite: ein moderner Webauftritt für Ihre Schule

Was ist die Schulwebsite, und wie werden Inhalte, Schuldaten und Rollen darin gepflegt? Einfache Inhaltspflege, zentrale Schuldaten, klare Rollen und das Erscheinungsbild Ihrer Schule – daran arbeiten wir mit der Schulwebsite.

Schuldaten-Prinzip ausprobierenZur Produktfamilie

Die Idee

Jede Schule soll einen eigenständigen Auftritt bekommen, ohne ein schwer wartbares Einzelstück zu betreiben.

Vorgesehener Umfang

Sieben Bereiche einer Schulwebsite

So ist die Schulwebsite gegliedert. Die Kennzeichnung zeigt den Stand je Bereich; einzelne Funktionen innerhalb eines Bereichs können unterschiedlich weit sein.

  1. Website und Gestaltung

    Logo, Farben und Kopfzeile gehören der Schule; Aufbau und Technik folgen einem gemeinsamen Standard. Gestaltet für Smartphone, Tablet und Desktop.

  2. Inhalte und Redaktion

    Lehrkräfte und Redaktionsteams veröffentlichen Nachrichten und pflegen Seiten in einer aufgeräumten Oberfläche – Systemeinstellungen bleiben für sie unsichtbar.

  3. Schulverwaltung und Stammdaten

    Anschrift, Kontakt, Schulleitung und Schulträger werden an einer Stelle gepflegt. Inhalte verweisen darauf, statt sie zu kopieren.

  4. Kommunikation und Formulare

    Anfragen und Anmeldungen sollen über Formulare mit festen Zuständigkeiten an die richtige Stelle gelangen und nicht länger als nötig gespeichert bleiben.

  5. Datenschutz und Barrierefreiheit

    Datenschutzfreundliche Voreinstellungen, etwa Videos, die erst nach einem Klick laden. Barrierefreiheit ist Anspruch – Alternativtexte und eine klare Struktur gehören dazu.

  6. Integrationen und Erweiterungen

    Verbindung zu Systemen, die die Schule schon nutzt, zum Beispiel als Schnelllinks zu Microsoft 365, Teams oder Lernplattformen.

  7. Betrieb, Sicherheit und Betreuung

    Technik, die im Hintergrund bleibt: getrennte Rechte, Benutzerverwaltung durch die Schule, keine Selbstregistrierung.

Prinzip

Einmal ändern, überall aktuell

Angaben wie Telefon, Anschrift oder Schulleitung werden in der Schulwebsite einmal gepflegt; Kopfzeile, Impressum und Texte verweisen darauf. Wählen Sie, was sich ändert – und vergleichen Sie mit einer Website, in der dieselben Angaben an jeder Stelle abgetippt wurden.

Was ändert sich?
Wie wird gepflegt?

Die Stellen verweisen auf die Schuldaten. Was außerhalb der Website liegt – etwa ein hochgeladenes PDF – bleibt eine Kopie.

Ausnahme im Impressum

Schuldaten (Beispielschule)

Telefon Sekretariat
01234 5678-0 01234 5678-100
Anschrift
Schulweg 1, 12345 Beispielstadt
Schulleitung
A. Beispiel
  • Kopfzeile

    auf jeder Seite

    01234 5678-100

    automatisch aktuell
  • Kontaktseite

    Seite „Kontakt“

    01234 5678-100

    automatisch aktuell
  • Impressum

    Pflichtangaben

    01234 5678-100

    automatisch aktuell
  • Beitrag „Anmeldung für das neue Schuljahr“

    Angaben im Fließtext

    01234 5678-100

    automatisch aktuell
  • Elternbrief als PDF

    außerhalb der Website

    01234 5678-0

    veraltet – von Hand ändern

    Ein hochgeladenes Dokument verweist nicht auf die Schuldaten – es muss neu erstellt werden.

Telefon Sekretariat geändert: 4 Stellen sind automatisch aktuell, 1 außerhalb der Website muss von Hand nachgezogen werden.

Vereinfachtes Modell mit Beispielwerten – keine reale Schule, keine Produktoberfläche. Es zeigt das vorgesehene Prinzip der Schulwebsite.

Modell als Text

Schuldaten (Beispielschule): Telefon Sekretariat (Beispiel: 01234 5678-0 → 01234 5678-100); Anschrift (Beispiel: Schulweg 1, 12345 Beispielstadt → Am Campus 3, 12345 Beispielstadt); Schulleitung (Beispiel: A. Beispiel → B. Muster).

  • Kopfzeile: verwendet Telefon Sekretariat. Verknüpft automatisch aktuell, kopiert von Hand zu ändern.
  • Kontaktseite: verwendet Telefon Sekretariat, Anschrift, Schulleitung. Verknüpft automatisch aktuell, kopiert von Hand zu ändern.
  • Impressum: verwendet Telefon Sekretariat, Anschrift, Schulleitung. Verknüpft automatisch aktuell, kopiert von Hand zu ändern.
  • Beitrag „Anmeldung für das neue Schuljahr“: verwendet Telefon Sekretariat, Anschrift. Verknüpft automatisch aktuell, kopiert von Hand zu ändern.
  • Elternbrief als PDF (außerhalb der Website): verwendet Telefon Sekretariat, Anschrift, Schulleitung. Wird immer von Hand geändert.

Verantwortliche Person im Impressum abweichend: Im Impressum soll eine andere verantwortliche Person stehen als in den Schuldaten. Nur dieses Feld wird abweichend gesetzt; alle anderen Angaben übernimmt das Impressum weiter automatisch.

Rollen

Wer was darf – klar getrennt

In einer Schule pflegen viele Menschen Inhalte: Lehrkräfte schreiben über Projekttage, das Sekretariat aktualisiert Termine, die Schulleitung verantwortet das Impressum. Die Schulwebsite trennt diese Aufgaben von der Technik.

  • Redaktion: Beiträge und Seiten
  • Schuladministration: Schuldaten, Menüs, Benutzerkonten
  • Systemadministration: Technik und Aktualisierungen

Ob eine Website rechtskonform und barrierefrei betrieben wird, hängt auch von Hosting, Inhalten und den Verantwortlichkeiten der Schule ab. Die Schulwebsite soll dafür eine gute Grundlage schaffen, ersetzt aber keine Prüfung.

Was die Schule klärt

Gute Voreinstellungen ersetzen keine Prüfung

Ob eine Schulwebsite rechtskonform und barrierefrei betrieben wird, hängt auch von Hosting, Inhalten und Zuständigkeiten ab. Diese Fragen sollten Schule und Schulträger klären – die Schulwebsite soll dafür eine gute Grundlage schaffen. ENTDECKE.digital bietet keine Rechtsberatung an.

  1. Barrierefreiheit

    Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet öffentliche Stellen zu barrierefreien Websites. Die Mitgliedstaaten dürfen Websites von Schulen davon ausnehmen – nicht aber Inhalte zu wesentlichen Online-Verwaltungsfunktionen. Was für Ihre Schule gilt, regelt das jeweilige Landesrecht.

    • Vorgesehen: Alternativtexte, klare Überschriftenstruktur, Navigationsbereiche für Screenreader
    • Bleibt Aufgabe der Redaktion: verständliche Texte, Alternativtexte zu jedem Bild
  2. Externe Inhalte

    Ein eingebettetes Video lädt beim Anbieter Daten nach. Vorgesehen ist deshalb, dass die Schulwebsite Videos erst nach einem Klick lädt, keine Analyse- oder Werbedienste mitbringt und Schriften vom eigenen Server ausliefert. Ob für zusätzlich eingebundene Dienste eine Einwilligung nötig ist (§ 25 TDDDG), ist im Einzelfall zu prüfen.

    • Vorgesehen: Videos erst nach Klick, kein Tracking im Standard
    • Bleibt zu prüfen: jeder zusätzlich eingebundene Dienst
  3. Verantwortung und Hosting

    Wer für die Website verantwortlich ist – Schule oder Schulträger – und wer sie betreibt, entscheidet über Impressum, Datenschutzerklärung und Verträge. Verarbeitet ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag, geschieht das nach Art. 28 DSGVO auf Grundlage eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments.

    • Vor dem Start klären: verantwortliche Stelle, Betreiber, Ansprechpersonen
    • Datenschutzbeauftragte der Schule bzw. des Schulträgers einbeziehen
  4. Konten und Rechte

    Keine Selbstregistrierung, keine öffentlichen Kommentare: Konten legen nur berechtigte Personen an. Wer welche Rolle bekommt und wann ein Konto endet – etwa beim Schulwechsel einer Lehrkraft –, legt die Schule fest.

    • Vorgesehen: getrennte Rollen für Redaktion, Schuladministration und Technik
    • Bleibt Aufgabe der Schule: Konten bei Wechsel und Ausscheiden beenden

Häufige Fragen

Gibt es eine Demo?

Eine öffentliche Demo gibt es noch nicht. Wenn Sie Interesse haben, nehmen Sie Kontakt auf – wir melden uns, sobald es etwas zu zeigen gibt.

Ist die Schulwebsite DSGVO-konform und barrierefrei?

Die Schulwebsite wird datenschutzfreundlich voreingestellt und mit dem Anspruch auf Barrierefreiheit entwickelt. Eine pauschale Zusage geben wir nicht, weil Rechtskonformität und Barrierefreiheit auch von Hosting, Inhalten und Verantwortlichkeiten der Schule abhängen.

Müssen Schulwebsites barrierefrei sein?

Das hängt vom Landesrecht ab: Die EU-Richtlinie 2016/2102 erlaubt den Mitgliedstaaten, Websites von Schulen auszunehmen – mit Ausnahme von Inhalten zu wesentlichen Online-Verwaltungsfunktionen. In Deutschland regeln das Behindertengleichstellungsgesetz und die BITV 2.0 nur die öffentlichen Stellen des Bundes: Deren Websites müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Für Schulen gelten die Regelungen des jeweiligen Landes. Unabhängig davon ist Barrierefreiheit für eine Schulgemeinschaft sinnvoll; die Schulwebsite wird mit diesem Anspruch entwickelt. Eine geprüfte Barrierefreiheit sagen wir nicht zu. ENTDECKE.digital bietet keine Rechtsberatung an.

Wie hängt die Schulwebsite mit Schulportal und Schulplattform zusammen?

Die Schulwebsite ist der öffentliche Auftritt. Das Schulportal soll den geschützten Bereich abdecken; die Schulplattform ist das gemeinsame Dach.

Interesse an der Schulwebsite?

Erzählen Sie uns, was Ihre Schule von ihrem Webauftritt erwartet. Wir melden uns, sobald es Neuigkeiten gibt. Telefon 07131-618726-0.

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